© Kolumbariumskirche Siegen

Auf einen Blick

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen über das Kolumbarium in der Heilig Kreuz Kirche in Siegen-Weidenau.

Öffnungszeiten

Die Kolumbariumskirche ist täglich von 10:00 bis 17:00 Uhr für Besucher geöffnet.

Bürozeiten

Mo | Di | Do: 9:00–13:00 Uhr   Mi: 14:00–17:00 Uhr

 

Außerhalb der Bürozeiten stehen Ehrenamtliche des „Ich bin da“-Präsenzdienstes allen Besuchern für Fragen, Gespräche oder auch gemeinsame Stille zur Verfügung.

Interessenten, die sich im Detail über eine Bestattung im Kolumbarium oder die Reservierung von Urnenplätzen informieren möchten, vereinbaren bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit der Verwaltung.

Führungen für Gruppen sind nach Terminvereinbarung – auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten – möglich.

 

Gebühren

Urnenwahlgrabstätte € 1.600,00

  • Nutzungsgebühr für 15 Jahre Ruhezeit | pro Platz

Jährliche Reservierungsgebühren € 106,70

  • Bei einer Reservierung eines Urnenplatzes zu Lebzeiten | pro Platz
  • Verlängerung der Ruhezeit | pro Platz

Bestattungsgebühr € 780,00

  • Nutzung der Kirche, Durchführung der Trauerfeier, Beschriftung der Urnenabdeckung sowie allgemeine Gebäude- und Verwaltungskosten

Wissenswertes

Im Kolumbarium wird die Totenasche aller Menschen bestattet, die – bzw. deren Angehörige – sich mit einer christlichen Trauerfeier und Beisetzung der Urne (d.h. Gebet, Segen und Namensnennung) einverstanden erklären.

Auch Sozialbestattungen sind möglich. Sprechen Sie uns gerne an.

Eine Urnenkammer enthält entweder eine, zwei oder drei Urnenplätze.

Angehörige und Interessenten können aus den noch nicht durch Bestattung oder Reservierung vergebenen Plätzen frei auswählen. Eine Reservierung zu Lebzeiten ist gegen eine jährliche Gebühr möglich.

Nutzungsberechtigte erhalten eine Urkunde mit der genauen Bezeichnung und einen Lageplan.

Die Ruhezeit der beigesetzten Urnen beträgt im Kolumbarium Siegen mindestens 15 Jahre und kann gegen eine jährliche Gebühr beliebig verlängert werden.

Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Aschekapsel im Ewigkeitsgrab im linken Seitenschiff dem Erdreich übergeben. Die Asche löst sich dort in wenigen Wochen auf.

Die Abschlussplatte des Urnenplatzes wird mit dem Namen sowie den Lebensdaten des Verstorbenen beschriftet. Die Beauftragung des Dienstleisters ist der Verwaltung des Kolumbarium Siegen vorbehalten.

Weiterer Grabschmuck ist nur anlässlich der Trauerfeier und Bestattung möglich. Blumen und Kerzen dürfen gerne auf der Insel im linken Seitenschiff abgestellt werden. Vasen und Kerzen sind vorhanden.

Die Trauerfeier wird im Gottesdienstraum der Kolumbariumskirche von einem/einer Geistlichen oder einer zum Begräbnisdienst beauftragten Person einer Religionsgemeinschaft geleitet, die Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ (ACK) in Deutschland ist.

Zur Vorbereitung der Trauerfeier findet ein Gespräch mit den Angehörigen statt, um den Ablauf, geistliche wie weltliche Inhalte sowie Musikwünsche abzustimmen.

Seelenamt und Abschiedsfeier sind auch für Bestattungen möglich, die auf einem anderen Friedhof stattfinden.

Die in der Kirche befindliche digitale Kirchenorgel steht selbstverständlich auch für die Trauerfeier im Kolumbarium Siegen zur Verfügung. Aufgrund der  technischen Besonderheiten erfolgt die Beauftragung der Organisten ausschließlich durch die Verwaltung des Kolumbariums.

Darüber hinaus ist es möglich, individuelle Musikwünsche digital abzuspielen.

Im Kolumbarium Siegen ist es üblich, nach dem Einsetzen der Urne ein Kerzenritual durchzuführen: Alle Trauergäste, die sich am offenen Urnenplatz von der oder dem Verstorbenen verabschieden möchten, entzünden eine Kerze und stellen diese in einer Sandschale auf.

Die Verheißung der Auferstehung schenkt im Dunkel der Trauer ein tröstendes Licht.

Aufgrund der Abmessung der Urnenplätze im Kolumbarium Siegen darf die Schmuckurne maximal 28 cm hoch und 25 cm breit sein.

Während der Trauerfeier darf die Urne mit einem frischen Blumenkranz dekoriert werden. Der Blumenschmuck muss einfach zu entfernen sein, da die Blumen nicht mit der Urne in die Urnenkammer gegeben werden können.

 

Spendenkonto

Pfarrei Heilige Familie | Kolumbariumskirche 

Sparkasse Siegen

IBAN   DE80 4605 0001 0300 9612 40

BIC      WELADED1SIE

Friedhofssatzung

Die aktuelle Fassung der Friedhofssatzung der Kolumbariumskirche Siegen finden Sie hier:

Friedhofssatzung_Kolumbariumskirche_Siegen

Was sagt der Vatikan zur Feuerbestattung?

„… Wenn aus legitimen Gründen die Wahl der Feuerbestattung getroffen wird, ist die Asche des Verstorbenen in der Regel an einem heiligen Ort aufzubewahren, also auf einem Friedhof oder, wenn es angebracht ist, in einer Kirche oder an einem für diesen Zweck von der zuständigen kirchlichen Autorität bestimmten Ort. Von Anfang an haben die Christen danach verlangt, dass die christliche Gemeinschaft für ihre Verstorbenen betet und ihrer gedenkt. Ihre Gräber wurden Orte des Gebetes, des Andenkens und der Besinnung. Die verstorbenen Gläubigen gehören zur Kirche; denn sie glaubt an die Gemeinschaft derer, die hier auf Erden pilgern; derer, die nach Abschluss des Erdenlebens geläutert werden; und derer, die die himmlische Seligkeit genießen; sie alle bilden zusammen die eine Kirche (KKK 962).

Die Aufbewahrung der Asche an einem heiligen Ort kann dazu beitragen, dass die Gefahr verringert wird, die Verstorbenen dem Gebet und dem Gedenken der Verwandten und der christlichen Gemeinschaft zu entziehen. Auf diese Weise wird auch vermieden, dass man sie möglicherweise vergisst oder es an Ehrfurcht fehlen lässt, vor allem, wenn die erste Generation nicht mehr lebt …“ (Auszug aus:  Instruktion Ad resurgendum cum Christo über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung  der Asche im Fall der Feuerbestattung, Rom 2016)

© Kolumbariumskirche Siegen

Monika Werthebach

Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit
© Ronald Pfaff

Irmtrud v. Plettenberg

Gemeindereferentin Trauerpastoral
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